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Wirksamkeit eines Testaments für deutsche Staatsbürger im Ausland und bei doppelter Staatsbürgerschaft
Im Rahmen der Nachlassplanung stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Testament auch dann wirksam ist, wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber nicht in Deutschland lebt. Dies ist insbesondere für deutsche Staatsbürger von Interesse, die im Ausland wohnen, aber auch für Ausländer in Deutschland, sowie auch generell für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft.