Nachrichtenloses Vermögen
Sie sind Erbin/Erbe und nicht abschließend über die Kontoverbindungen und Vermögenswerte der/des Verstorbenen informiert. Wie können Sie „nachrichtenloses Vermögen“ finden?
Inhalt:
- Was ist nachrichtenloses Vermögen?
- Rechtliche Situation in Deutschland
- Ich vermute, Erbin/Erbe nachrichtenlosen Vermögens zu sein. Wie kann ich es finden?
- Musterschreiben
1. Was ist nachrichtenloses Vermögen?
Verstorbene hinterlassen oft Vermögen, das nach ihrem Tod jahrelang - von den Erben unbemerkt - bei Banken und Versicherungen liegt (sog. nachrichtenloses Vermögen). Oft handelt es sich um dabei um Bankguthaben und Wertpapierdepots, manchmal aber auch um Schließfächer, bei denen die Banken den Kundenkontakt verloren haben. Meist ist der Kontakt nicht wiederherzustellen, da die Besitzer:innen des Vermögens verstorben sind und die Erben nicht um die Existenz der Vermögenswerte wissen. Schätzungen zufolge liegen etwa zwei bis neun Milliarden Euro nicht abgerufenes Vermögen bei deutschen Banken.
2. Rechtliche Situation in Deutschland
In den meisten europäischen Staaten gibt es gesetzliche Regelungen zum Umgang mit nachrichtenlosen Vermögen, nicht aber in Deutschland. Aus diesem Grund gibt es hier besonders viele nachrichtenlose Konten. Allein bei der Sparkasse Dortmund tauchten im Jahr 2016 über 250.000 solcher Konten auf. Es ist also durchaus möglich, dass auch zu Ihrem Erbe ein nachrichtenloses Vermögen gehört. Zwar wird das Anlegen eines Melderegisters für die verlorenen Konten diskutiert und durch Gesetzesinitiativen gefördert, doch derzeit sind Erben bei der Suche noch auf sich gestellt. Das macht das Auffinden des Vermögens zwar komplizierter, aber keinesfalls unmöglich.
Wir erklären Ihnen, wie es geht.
3. Ich vermute, Erbin/Erbe nachrichtenlosen Vermögens zu sein. Wie kann ich es finden?
Die gute Nachricht ist: das bei Banken gelagerte Vermögen verfällt nicht. Es liegt solange auf den Konten, bis die Erben es abrufen.
Zwar sind die Banken verpflichtet, die kontaktlosen Gelder nach 30 Jahren als Gewinne zu verbuchen und zu versteuern, dennoch haben Erben ein fortdauerndes Anrecht auf das Vermögen, wenn sie sich als berechtigt ausweisen können. Dennoch ist es sinnvoll, sich möglichst früh um die Suche nach einem nachrichtenlosen Vermögen zu begeben (denn Kontoführungsgebühren fallen weiter an).
Zunächst ein paar allgemeine Hinweise, die Sie bei Ihrem Vorgehen beachten sollten:
- Legitimation: Um Auskünfte zu möglichen Konten o.ä. zu erhalten, müssen Sie sich zuerst gegenüber der Bank als berechtigt ausweisen. Dafür sollten Sie z.B. den Erbschein, die Sterbeurkunde oder das Testament vorlegen und die letzte Anschrift des Verstorbenen angeben können. Möglicherweise wird auch nach einer beglaubigten Kopie Ihres Personalausweises gefragt. Banken lehnen es ab, online oder per E-Mail Kontoinformationen preiszugeben. Sie sollten daher einen Termin in einer nahegelegenen Filiale vereinbaren.
- Indizien liefern: In Ihrem Schreiben an die Bank sollten Sie Ihre Vermutung, dass die/der Verstorbene dort ein Konto hatte, begründen. Gibt es alte Kontoauszüge oder Hinweise auf Telefonate der/des Verstorbenen mit der Bank? Erwähnte sie/er, dort Vermögen zu lagern? Je mehr Informationen Sie angeben können, desto wahrscheinlicher ist die erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Anfrage.
- Nachhaken: Viele Banken haben kein Interesse daran, Ihre Anfrage direkt zu bearbeiten und aufwendige Nachforschungen anzustellen. Lassen Sie sich also nicht direkt von Aussagen wie „Aktuell besteht keine aktive Kundenbeziehung.“ abschrecken.
Konkrete Tipps zur Suche von Konten bei einzelnen Instituten:
Konten bei einer Sparkasse:
Um ein Konto bei einer Sparkasse zu finden, können Sie sich mit einem Brief an den „Deutsche Sparkassen-und Giroverband“ oder per E-Mail an info@dsgv.de wenden. Beachten Sie dabei die oben genannten allgemeinen Tipps. Übersenden Sie eine Kopie des Erbscheins oder Testaments und geben Ihre Anschrift sowie die letzte Anschrift des Verstorbenen an. Der Verband leitet Ihre Anfrage an die Regionalverbände der einzelnen Bundesländer weiter. Sollten dort Konten bei einer Sparkasse gefunden werden, so werden Sie per Post kontaktiert. Möglicherweise fallen für die Nachforschungen Gebühren an.
Konten bei Volks- und Raiffeisenbanken:
Auf der Website des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) finden Sie einen Service zur Kontonachforschung. Ihre Anfrage wird vom jeweiligen Regionalverband beantwortet, daher ist die Kontosuche leider auf ein Bundesland begrenzt. Am wahrscheinlichsten ist es, dass die/der Verstorbene Konten im Bundesland seines letzten gewöhnlichen Wohnsitzes hatte. Auch hier sollten Sie sich als Erbe legitimieren können. Möglicherweise fallen für die Nachforschungen Gebühren an.
Konten bei Privatbanken:
Zu den Privatbanken zählen z.B. die Deutsche Bank und die Commerzbank. Vermuten Sie Konten der/des Verstorbenen bei einer Privatbank, können Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Dieser leitet ein kostenloses, bundesweites Nachforschungsverfahren ein. Vorausgesetzt, Sie können sich als Erben legitimieren. Wenn das Verfahren erfolgreich ist und Konten, Depots oder Schließfächer gefunden wurden, werden Sie kontaktiert.
Konten bei öffentlichen Banken oder Bausparkassen:
Hierzu zählen z.B. die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Landesbausparkassen, die durch den „Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands“ (VOEB) vertreten werden. Dieser Verband bietet leider kein Nachforschungsverfahren zur Kontensuche an. Wenn Sie ausgewiesene Erben sind, müssen Sie sich daher an die einzelnen Banken wenden.
Konten im Ausland:
In einigen europäischen Staaten gibt es ausgereifte Melderegister für nachrichtenlose Konten. Vermuten Sie z.B. Konten in der Schweiz, können Sie diese über den Bankenombudsmann ausfindig machen.
Versicherungsansprüche:
Weiterhin ist es möglich, dass die/der Verstorbene bestehende Ansprüche aus zu Lebzeiten geschlossenen Versicherungen hatte, die die Erben geltend machen können. Um das herauszufinden, müssen Sie sich per Schreiben an die in Frage kommenden Versicherungsunternehmen wenden und sich als Erbe ausweisen.
4. Musterschreiben
Wenn Sie mögliche Banken, bei denen die/der Verstorbene Konten gehabt haben könnte, ausfindig gemacht haben, sollten Sie diese per Post, E-Mail oder über die angegebenen Anlaufstellen im Internet kontaktieren.
Ein Anschreiben könnte musterhaft folgendermaßen formuliert sein:
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Postfach 040307
10062 Berlin
Berlin, den 01.02.2021
Nachlasssache Max Mustermann, verstorben am 01.01.2021
Bitte um Nachforschung zu Vermögenswerten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Ihnen anzeigen, dass mein Vater, Herr Max Mustermann, zuletzt wohnhaft in …, geboren am …, am 01.01.2021 verstorben ist.
Ich bin aufgrund testamentarischer Erbfolge alleiniger Erbe meines Vaters.
Anbei sende ich Ihnen eine Kopie der Sterbeurkunde und des Erbscheins des Amtsgerichts Berlin-Mitte, dem zuständigen Nachlassgericht, der mich als alleinigen Erben ausweist.
(Aufgrund einiger Gespräche mit meinem Vater zu Lebzeiten darf ich annehmen, dass er Vermögenswerte bei der Bank X hatte.) Ich bin aber nicht genau über die Kontoverbindungen und Vermögenswerte meines Vaters informiert. Daher bitte ich Sie, bei dem Ihren Verband angeschlossenen Banken nach Konten, Depots und Schließfächern zu forschen.
Ich vermute, dass mein Vater auch weitere Vermögensgegenstände bei Sparkassen und Volksbanken hatte und wäre daher für weitere Adressen, an die ich meine Bitte um Nachforschung richten kann, sehr dankbar.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bedanke mich für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)