Witwenrente beantragen | Altes oder neues Recht

Dr. Thomas Asmus
Mitgründer, Rechtsanwalt und Steuerberater
Stand:
February 12, 2024
Lesedauer:
5
min

Der Tod des Ehepartners oder Lebenspartners ist ein schmerzlicher Verlust, der nicht nur emotional, sondern auch finanziell sehr belastend sein kann. Um die Hinterbliebenen abzusichern, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwenrente an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner.

Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente. Die Voraussetzungen, Höhe und Dauer unterscheiden sich auch je nachdem, ob Sie nach altem oder neuem Recht behandelt werden. Der Erblotse liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten.

1.     Altes oder neues Recht bei Witwenrente?

Ob Sie nach altem oder neuem Recht bei Witwenrente behandelt werden, hängt davon ab, wann Sie geheiratet haben und wann Ihr Partner geboren wurde. Das alte Recht gilt für Sie, wenn

  • Ihr Ehepartner vor dem 01. Januar 2002 gestorben ist oder
  • Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie aber vor dem 01. Januar 2002 geheiratet haben und mindestens ein Ehepartner vor dem 02. Januar 1962 geboren ist.

Andernfalls gilt das neue Recht für Witwenrente.

Tipp: Sie möchten wissen, ob und wieviel Witwenrente Ihnen zusteht? Unsere Nachlass-Experten beraten Sie gerne.

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2.     Voraussetzungen Witwenrente

Um eine Witwenrente zu bekommen, müssen Sie grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie waren bis zum Tod Ihres Partners verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft hat mindestens ein Jahr gedauert. Diese Regelung gilt nicht, wenn Ihr Partner beispielsweise bei einem Unfall ums Leben gekommen ist oder wenn für Ihre Ehe noch das alte Recht gilt.
  • Ihr verstorbener Partner hat wenigstens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt. Diese Wartezeit ist nicht nötig, wenn Ihr Partner beispielsweise durch einen Berufsunfall verstorben ist oder schon eine Rente erhalten hat.
  • Sie haben nicht wieder geheiratet.

Je nach Alter, Erwerbsfähigkeit und Kindererziehung haben Sie Anspruch auf entweder eine kleine oder eine große Witwenrente.

  • Die kleine Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und weder erwerbsgemindert noch für die Erziehung eines Kindes verantwortlich sind.
  • Anspruch auf die große Witwenrente besteht, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt oder erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen, das jünger als 18 Jahre ist.
Tipp: Sie möchten Hilfe bei der Beantragung der großen oder kleinen Witwenrente? Unsere Nachlass-Experten helfen Ihnen, den Antrag korrekt zu stellen.

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3.     Witwenrente beantragen

Um die Witwenrente/Witwerrente zu bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Sie können dafür ein Formularpaket verwenden, das Sie online oder in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung erhalten können. Sie müssen verschiedene Unterlagen beifügen, zum Beispiel eine Sterbeurkunde, eine Heiratsurkunde, einen Personalausweis oder Reisepass, eine Rentenversicherungsnummer und Nachweise über Ihr eigenes Einkommen. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Erläuterungen zum Antrag auf Hinterbliebenenrente. Der Antrag kann sehr kompliziert sein, daher unterstützen wir Sie gern bei der Antragsstellung.

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Sie können zur Überbrückung auch einen Vorschuss auf die Witwenrente beantragen, sofern Ihr Partner vor seinem Tod bereits eine Rente bezogen hat. Sie müssen dazu innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Partners einen Antrag auf Vorschusszahlung stellen. Sie können dafür ein Formular verwenden, das Sie in jeder Post-Filiale oder im Internet finden. Der Vorschuss beträgt drei Monatszahlungen und wird im Voraus in einer Summe ausgezahlt und später mit der Witwenrente verrechnet. Der Witwenrentenantrag kann jederzeit gestellt werden.

„Nach dem Tod meines Mannes habe ich mich mit all den Aufgaben überfordert gefühlt. Zum Glück bin ich beim Erblotsen gelandet, wo ich kostengünstig Hilfe beim Beantragen der Witwenrente bekommen habe. Gleichzeitig konnte ich auch viele andere offene Fragen zum Erbfall klären”, Hildegard aus München.

4.     Ab wann bekomme ich die Witwenrente?

Die Witwenrente/Witwerrente wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie sollten daher den Antrag so schnell wie möglich stellen, um keine Ansprüche zu verlieren. Wenn Ihr Partner bereits eine Rente bezogen hat, erhalten Sie die volle Rente Ihres Partners im Sterbevierteljahr weitergezahlt, ohne dass Ihr eigenes Einkommen angerechnet wird. Das Sterbevierteljahr dauert vom Todestag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat an, in dem Ihr Partner gestorben ist. Danach erhalten Sie die kleine oder große Witwenrente.

5. Wie lange bekomme ich die Witwenrente?

Die kleine Witwenrente wird nach neuem Recht höchstens zwei Jahre gezahlt und endet danach automatisch. Nach altem Recht wird sie jedoch noch unbegrenzt gezahlt.

Die große Witwenrente erhalten Sie nach altem und neuem Recht zeitlich unbegrenzt, solange Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Das heißt, Sie dürfen nicht wieder heiraten oder eine neue Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Wenn Sie das tun, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Witwenrente. Sie haben dann aber Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatszahlungen. Bei der kleinen Witwenrente erhalten Sie den verbleibenden Restbetrag bis zum Ende der Rentenlaufzeit ausgezahlt. Die Rentenabfindung ist steuerfrei.

6.     Wie viel Prozent Witwenrente bekomme ich?

Die kleine Witwenrente beläuft sich auf 25% der Rente, die Ihr Partner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die große Witwenrente nach altem Recht ist in der Regel höher als nach neuem Recht, weil Sie 60% der Rente des verstorbenen Partners beträgt. Die Witwenrente nach neuem Recht beträgt nur 55%, kann sich jedoch genau wie die kleine Witwenrente um einen Kinderzuschlag erhöhen. Dies gilt, wenn Sie ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erziehen oder erzogen haben. Der Zuschlag beginnt mit dem vierten Kalendermonat nach dem Tod des Ehepartners.

Wenn Sie eigenes Einkommen haben, das einen bestimmten Freibetrag übersteigt, kann die Witwenrente gekürzt werden. Die Höhe der Kürzung hängt bisher vom Wohnsitz ab und unterscheidet sich daher zwischen Ost- und Westdeutschland. Der Freibetrag wird jedes Jahr angepasst. Bis Juni 2023 beträgt der monatliche Freibetrag für Einkünfte in Westdeutschland 950,93 Euro und in Ostdeutschland 937,73 Euro. Für jedes Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der monatliche Freibetrag aktuell um 201,71 Euro im Westen und um 198,91 Euro im Osten. Ab Juli 2023 beträgt der Freibetrag in den alten und neuen Bundesländern einheitlich 992,64 Euro und erhöht sich um 210,56 Euro für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Dies gilt vom 01. Juli 2023 bis 30. Juni 2024.

Zu dem Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird, zählen beispielsweise Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Von dem Bruttoeinkommen werden jedoch gesetzlich festgelegte Pauschalbeträge abgezogen, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu ermitteln. Wenn das Nettoeinkommen den Freibetrag überschreitet, werden 40% der der Differenz auf die Witwenrente angerechnet. Das heißt, die Witwenrente wird gekürzt, fällt jedoch nicht vollständig weg.

Tipp: Haben Sie weitere Fragen zur Witwenrente? Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Witwenrente und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Gerne unterstützen wir Sie auch zusätzlich bei der Antragstellung.

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Disclaimer: Zum Zweck der besseren Verständlichkeit wird in diesem Artikel auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter, also auch für Witwer und Ihre Partnerinnen.

Häufig gestellte Fragen zur Witwenrente

Wer erhält Witwenrente und wie lange? Die Witwenrente wird an den Ehepartner oder die Ehepartnerin eines verstorbenen Rentenversicherten gezahlt. Die Dauer der Zahlung hängt von der Art der Rente ab, die der Verstorbene bezogen hat, und von der Dauer der Ehe.
Wer erhält Witwenrente und in welcher Höhe? Die Witwenrente wird an den Ehepartner oder die Ehepartnerin eines verstorbenen Rentenversicherten gezahlt. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Dauer der Ehe, gemeinsamen Kindern, dem Alter des Hinterbliebenen und seinem Einkommen.
Wie hoch ist die Witwenrente? Die Höhe der Witwenrente hängt von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Ehe, dem Alter der überlebenden Person, gemeinsamen Kindern und dem Einkommen ab. Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Altersrente, die Ihr Ehegatte/Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder bezogen hätte. Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte.
Wer hat Anspruch auf die große Witwenrente? Anspruch auf große Witwenrente haben Personen, die mindestens 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das unter 18 ist. Ist das Kind behindert und kann nicht für sich selbst sorgen, erhalten Sie diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes.
Was ändert sich 2023 bei der Witwenrente? Im Juli 2023 wird der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten auf 992,64€ in ganz Deutschland. Außerdem wurde die Altersgrenze für die große Witwenrente auf 46 Jahre angehoben.

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