Als Erbin/Erbe haben Sie das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, d.h. nicht anzunehmen. Sie müssen dies allerdings schnell tun, denn für die Ausschlagung haben Sie grundsätzlich nur 6 Wochen Zeit (Frist). Die sechswöchige Frist beginnt, sobald der Erbfall eingetreten ist (Tod der/des Erblassers) und Sie von Ihrer Erbenstellung wissen.
Etwas mehr Zeit bleibt Ihnen, wenn die/der Verstorbene ihren/seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder, wenn Sie sich zu Beginn der Frist im Ausland aufhalten. Dann haben Sie sechs Monate Zeit, um das Erbe auszuschlagen (Frist). Ist die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft abgelaufen, gilt das Erbe als angenommen.
Um entscheiden zu können, ob Sie das Erbe behalten oder es ausschlagen möchten, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über den Nachlass der/des Verstorbenen verschaffen. Nur so können Sie beurteilen, was genau die Erbschaft für Sie bedeutet. Da Sie die Erbschaft in der Regel innerhalb von sechs Wochen ausschlagen müssen, ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich einen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Erbschaft verschaffen.
Sie sollten sich insbesondere dann überlegen, ob Sie das Erbe ausschlagen, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Eine Erbschaft ist überschuldet, wenn die Schulden des Verstorbenen höher sind als dessen Vermögen. Als Erbe haften Sie für die Schulden der/des Verstorbenen, das heißt, Sie müssen die Schulden begleichen.